Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

CURAÇAO DOLPHIN THERAPY & RESEARCH CENTER N.V. (CDTC)

Artikel 1. Definitionen
Definitionen und deren Bedeutung in diesen allegmeinen Geschaeftsbedingungen:

CDTC: Curacao Dolphin Therapy & Research Center N.V., eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung (GmbH) nach dem Gesetz von Curacao und Nutzer dieser allgemeinen Geschaeftsbedingungen

Delphin unterstuetzte Therapie @CDTC: eine massgeschneiderte intensive und familienorientierte multidisziplinaere Therapieform/ Rehabilitation, die von einem Team zertifizierter und lizensierter Therapeuten mit Spezialisierungen in den Bereichen Sprachtherapie, Physiotherapie, Ergotherapie, Familientherapie, Psychologie u.a. in enger Zusammenarbeit mit unseren Delphinen durchgefuehrt wird.

Raeumlichkeiten: Die Raeumlichkeiten, die vom CDTC im Rahmen des CDTC Programmes benutzt werden, schliessen Gebaeude, Aussenbereiche, Plattformen und die Lagune ein, sind aber nicht ausschliesslich darauf beschraenkt.

Familienschwimmen: Diese Aktivitaet wird den Familienmitgliedern des Teilnehmers der Delphin unterstuetzte Therapie @CDTC angeboten, wobei sie die Gelegenheit haben, die Delphine, die am Programm teilnehmen, in der Delphin- Lagune kennenzulernen und mit diesen zu interagieren

Teilnehmer/in: der/die Teilnehmer/in des CDTC Programms und der Bevollmaechtigeten, bzw. der Bevollmaechtigte als Vertreter fuer einen minderjaehrigen Teilnehmer/ geschaeftuntuechtigen Teilnehmer

Vertragspartner:  der  Vertragspartner  des  CDTC,  bzw.  Bevollmaechtigter  des Teilnehmers (Eltern, Erziehungsberechtigte oder gesetzlich bestellte Betreuer)

Programm/e: die individuellen vom CDTC angebotenen Programme, die delphingstuetzte Therapie @ CDTC, Familienschwimmen, Geschwisterprogramm, Special Swim und Probetherapie beinhalten, sich aber nicht darauf beschraenken

Therapiekosten: die Kosten, die das CDTC fuer die Teilnahme an einem speziellen Programm pro Teilnehmer berechnet und/ oder moegliche zusaetzliche Angebote.

Geschwisterprogramm: ein vom CDTC entwickeltes bildendes und interaktives Programm fuer die Geschwister des Teilnehmers an der Delphin unterstuetzten Therapie @CDTC.

Special swim: ein begleitetes Schwimmen in der Delphin Lagune mit den am Programm teilnehmenden Delphinen, das berechtigten Gaesten die Moeglichkeit bietet, diese Delphine kennenzulernen und mit ihnen zu interagieren

Therapiezeitraum: der Zeitraum, der zwischen CDTC und dem Vertragspartner vereinbart wurde, waehrenddessen der Teilnehmer an einem ausgewaehlten Programm teilnimmt.

Artikel 2. Geltungsbereich dieser Geschaeftsbedingungen
Diese Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle Programme, fuer alle anderen Programme und/ oder Aktivitaeten, die vom CDTC angeboten werden sowie fuer alle Vereinbarungen zwischen CDTC und dem Vertragspartner, ausser wenn beide Parteien ausdruecklich und in schriftlicher Form zustimmen, von diesen Bedingungen abzuweichen. Diese Bedingungen gelten auch fuer Vereinbarungen, fuer die das CDTC eine dritte Partei anstellt und auch fuer ergaenzende Serviceleistungen, die durch das CDTC angeboten werden, wie z.B. Transport.

Diese Geschaeftsbedingungen sind in spanisch, deutsch und niederlaendisch erhaeltlich. Sollte es bei der Interpretation dieser Geschaeftbedingungen Unklarheiten geben, wird die englische Version dieser Geschaeftsbedingungen ausschlaggebend sein.

Artikel 3. Delphin unterstuetzte Therapie @CDTC
Die Delphin unterstuetzte Therapie @CDTC basiert auf dem Prinzip der positiven Verstaerkung und spiegelt neuesten Erkenntnisse aus dem Bereich der Therapie und Rehablitation wieder.

Die Delphin unterstuetzte Therapie @CDTC ist nicht als medizinische Behandlung zu verstehen, die Krankheiten und/oder andere medizinische Fehlfunktionen heilt. CDTC kann keine Garantie fuer Ergebnisse des angebotenen Delphin unterstuetzten Therapie @CDTC uebernehmen. Bekannte Ergebnisse aus der Vergangenheit oder von anderern Teilnehmern geben keine Garantie, die gewuenschten Ergebnisse mit dem Teilnehmer zu erreichen.

Artikel 4. Pflicht des Vertragspartners Informationen bereitzustellen Aufgrund der Tatsache, dass die Programme Interaktion mit unseren Delphinen in der offenen Meereslagune und andere Aktivitaeten im Meer beinhaltet, sind diese Programme nicht fuer jederman geeignet.

Der Vertragspartner verpflichtet sich alle den Teilnehmer betreffenden Informationen, die das CDTC fuer notwendig haelt (und wie sie in den CDTC-Anmeldeformularen auszufuellen sind) oder die der Vertragspartner fuer die Teilnahme am Programm zusaetzlich fuer noetig haelt, rechtzeitig dem CDTC zukommen zu lassen. Im Falle einer Teilnahme an der Delphin unterstuetzten Therapie @CDTC und/oder am Special Swim muessen die Informationen zusammen mit der Anmeldung dem CDTC vorliegen.

Der Vertragspartner verpflichtet sich ausserdem, CDTC so schnell wie moeglich ueber veraenderte Informationen (anders als in der Anmeldung bereits angegeben) ueber den Teilnehmer zu informieren (z.B. neue Diagnose). CDTC ist auf medizinische Informationen und auf den vom Vertragspartner eingesendeten Anmeldebogen angewiesen, um zu entscheiden, ob das Programm fuer den (moeglichen ) Teilnehmer in Frage kommt. Aus diesem Grund ist CDTC auf die vom Vertragspartner uebermittelten Informationen angewiesen.

5. Medizinische Untersuchung
Das Ergebnis des medizinischen Screenings durch das CDTC oder im Namen vom CDTC ist ausschlaggebend fuer eine moegliche Teilnahme an der Delphin unterstuetzten Therapie @CDTC.

Die medizinische Untersuchung beinhaltet eine oder mehrere Optionen:

  • Screening der Anmeldung, der medizinischen Unterlagen oder jeder anderen
  • Information, die der Vertragspartner zur Verfuegung stellt, durch das CDTC
  • Beratung mit dem fuer den moeglichen Teilnehmer zustaendigen behandelnden Arzt durch das CDTC
  • Untersuchung des moeglichen Teilnehmers durch einen vom CDTC beauftragten Arzt

Welche der genannten Screenings/Untersuchungen noetig sind, haengt von der Krankengeschichte des Teilnehmers und den zur Verfuegung gestellten Informationen durch den Vertragspartner ab. Der Grund fuer das Screening und/oder der Untersuchungen liegt darin, zu entscheiden, ob das Programm fuer den Teilnehmer in Frage kommt.

Die Kosten fuer eventuelle Untersuchungen des Teilnehmers gehen zu Lasten des Vertragspartners. CDTC behaelt sich das Recht vor, einem moeglichen Teilnehmer die Teilnahme an dem Programm/ an den Programmen zu verweigern. Informationen, die nicht rechtzeitig und/oder unvollstaendig eingereicht werden, sind ein moeglicher Verweigerungsgrund, auch wenn der Teilnehmer bereits auf Curacao angekommen ist.

Artikel 6. Vertragserfuellung
CDTC wird das CDTC Programm nach seinen besten Moeglichkeiten, Fachwissen und basierend auf den neuesten Stand der Wissenschaft ausfuehren. CDTC hat das Recht, dritte Parteien anzustellen, wenn dies fuer eine korrekte Ausfuehrung dieser Uebereinkunft noetig ist.

Artikel 7. Haftungsbeschraenkung

Genauigkeit der bereitgestellten Informationen
CDTC ist nicht haftbar fuer Schaeden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass der Vertragspartner CDTC falsche und/oder unvollstaendige Informationen uebermittelt hat. CDTC behaelt sich das Recht vor, die Teilnahme am Programm/an Programmen basierend auf den vom Vertagspartner erhaltenen Informationen (und/oder fehlende oder falsche Informationen), abzulehnen.

Verfuegbarkeit von Medikamenten
Der Vertragspartner muss alle Medikamente, die der Teilnehmer benoetigt, bereitstellen. CDTC kann nicht garantieren, dass bestimmte Medikamente auf Curacao erhaeltlich sind und uebernimmt keine Verantwortung fuer moegliche Konsequenzen, wenn die vom Teilnehmer benoetigten Medikamente nicht auf Curacao erhaltlich sind.

Interaktion mit Delphinen im Meerwasser
Die Anlage des CDTC befindet sich auf dem Grundstueck des Curacao Sea Aquariums und ist vom Meerwasser umgeben. Die Programme werden im und in der Naehe von offenem Meerwasser durchgefuehrt mit allen daraus resultierenden Risiken, was auch Ertrinkungsgefahr einschliesst.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, waehrend der Teilnahme an der Delphin unterstuetzten Therapie @CDTC und des Special Swims eine Schwimmweste oder eine Tarierweste zu tragen. Diese werden vom CDTC fuer die Therapieanteile im und/oder in der Naehe vom (offenen) Wasser zur Verfuegung gestellt. Unabhaengig davon, ob der Teilnehmer des Familienschwimmens und/ oder des Geschwisterprogrammes ein geuebter Schwimmer ist, behaelt sich das CDTC das Recht vor, darauf zu bestehen, dass der Teilnehmer eine Schwimmweste oder eine Tarierweste traegt. Der Vertragspartner ist dafuer verantwortlich, zu beurteilen, ob ein Kind an den speziell fuer das Geschwisterprogramm geplanten Aktivitaeten und/oder am Familieschwimmen teilnehmen kann oder nicht.

Der Vertragspartner ist dafuer verantwortlich, den Teilnehmer des Programmes staendig zu beaufsichtigen und sicherzustellen, dass der Teilnehmer nicht unbeaufsichtigt in die unmittelbare Naehe von (offenem) Wasser kommt. CDTC uebernimmt keine Verantwortung fuer Schaeden, die durch Kontakt des Teilnehmers mit Meerwasser entsehen.

Ein wichtiger Bestandteil des Programmes stellt die Interaktion mit unseren Delphinen dar. Obwohl das CDTC mit groesstmoeglichster Sorgfalt und Vorsicht sowohl mit unseren Delphinen als auch mit den Teilnehmern umgeht, kann es aufgrund der natuerlichen Umgebung (Wasser) und der interaktiven Art unseres Programmes zu Personenschaden und unter aussergewoehnlichen Umstaenden zum Tod des Teilnehmers kommen. Durch die Teilnahme an den Programmen akzeptiert der Vertragspartner, auch im Namen des Teilnehmers, das Risiko zu uebernehmen, dass der Interaktion mit Delphinen im Wasser innewohnt.

Beschraenkte Haftung
Die Haftung des CDTC, so weit diese von der Haftpflichtversicherung gedeckt ist, beschraenkt sich auf die von der Versicherung ausgezahlte Summe. Falls die Versicherung nicht auszahlt oder der Schaden durch die Versicherung nicht gedeckt ist, beschraenkt sich die Haftung des CDTC auf das Zweifache der Programmkosten. CDTC ist nicht haftbar fuer Folgeschaeden.

8. Teilnahme am Geschwisterprogramm, Familienschwimmen und Special Swim
Das Geschwisterprogramm besteht aus den Aktivitaeten, die der Informationsmappe, die vor Beginn eines jeden Therapiedurchganges ausgehaendigt werden, entnommen werden koennen. Das Geschwisterprogramm kann in verschiedene Aktivitaeten unterteilt werden, von denen einige fuer Kinder bestimmter             Altersgruppen in Frage kommen. Darueberhinaus koennen Aktivitaeten ausserhalb des CDTC Gelaendes stattfinden. Der Vertragspartner ist dafuer verantwortlich, zu beurteilen, ob ein Kind an den durch das Geschwisterprogramm angebotenen Aktivitaeten teilnehmen kann oder nicht.

Der Teilnehmer des vom CDTC angebotenen Familieschwimmens muss ein angemessener Schwimmer sein, Schwimmflossen benutzen koennen und in der Lage sein, sich in einem Wasserbecken von 4 bis 6 m Tiefe fuer ca. 30min         aufzuhalten, ohne ein Risiko fuer sich und/oder andere darzustellen. Zum Schutz des Teilnehmers und zur Sicherheit unserer Delphine, ist der Einsatz einer Schwimmweste fuer alle Teilnehmer kleiner als 1,45m verpflichtend.

Bei Minderjaehrigen ist der Vertragspartner verantwortlich dafuer, die Schwimmfaehigkeit des Teilnehmers zu beurteilen vor einer Anmeldung fuer eine im Wasser stattfindenden Aktivitaet, das Geschwisterprogramm und das Familienschwimmen eingeschlossen. Das CDTC behaelt sich das Recht vor, vom Teilnehmer zu verlangen eine Schwimmweste zu tragen, wenn dieser kein geuebter Schwimmer ist oder ein Beauftragter des CDTC den Teilnehmer fuer einen ungeuebten Schwimmer haelt.

Aufgrund der interaktiven Natur der Aktivitaeten im Wasser, koennen Teilnehmer, die schwanger sind, nicht an Aktivitaeten teilnehmen, die Interaktionen im Wasser mit unseren Delphinen beinhalten. Teilnehmer, die unter Einfluss von Alkohol, illegalen Drogen, Betaeubungsmitteln stehen oder die zu dem Zeitpunkt Medikamente einnehmen, die den physischen und/oder seelischen Zustand nachteilig beeinflussen, duerfen nicht an CDTC Programmen teilnehmen, es sei denn, der Gebrauch von Medikamenten wurde im Voraus dem CDTC mitgeteilt und CDTC hat die Teilnahme genehmigt.

Die Teilnehmer sind verpflichtet, umgehend, genau und vollstaendig die Anweisungen der CDTC Mitarbeiter zu befolgen. Ist dies nicht der Fall, akzeptiert der Teilnehmer, das eine weitere Teilnahme an den Programmen und ein weiterer Zutritt zum Sea Aquarium Park verweigert werden, ohne Erstattung der Kosten des Programmes und/oder Eintrittskosten.

Artikel 9. Zahlungsbedingungen
Der Vertragspartner erhaelt zeitgleich mit der Bestaetigung fuer die Teilnahme am Programm durch den Teilnehmer eine Rechnung fuer die Programme.

CDTC stellt eine Anzahlung in Rechnung, sobald eine Reservierung fuer eines der Programme gemacht wurde. Die Zahlungsbedingungen sind auf der CDTC webseite veroeffentlicht (www.cdtc.info). Die Kosten der Programme werden jaehrlich geprueft und werden auf der CDTC webseite veroeffentlicht (www.cdtc.info). Die Zahlung muss in der Waehrung erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde. Alle durch die Bezahlung entstehenden Kosten, wie z.B. Bankgebuehren und Wechselkurse, gehen zu Lasten des Vertagspartners.

Anzahlung
Der auf der Rechnung angegebene Betrag fuer die Anzahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsausstellung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto an das CDTC ueberwiesen werden. Das vom Teilnehmer gewuenschte Programm (falls verfuegbar) wird erst nach Erhalt der Anzahlung endgueltig fuer den Teilnehmer reserviert.

Restzahlung
Die Restzahlung muss spaetestens bis 90 Tage vor Beginn der Therapie beim CDTC eingehen.

Zahlungsrueckstand
CDTC hat das Recht, den Vertrag mit dem Vertagspartner aufzuloesen, falls es zu verspaeteten Zahlungen der Teilzahlungen kommt. Wenn die Anzahlung und die Restzahlung nicht fristgerecht bezahlt werden, kommt der Vertragspartner seinen Verspflichtungen nicht nach. Falls es zu Zahlungsversaeumnissen kommt, wird ein Zinssatz von 1% pro Monat angerechnet, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz liegt hoeher. In diesem Fall wird der gesetzliche Zinssatz angerechnet. Im Falle einer Liquidation, Insolvenz oder einer Zahlungseinstellung des Vertagspartners sind alle Betraege, die der Vertragspartner CDTC schuldet, sofort faellig und zu bezahlen. Die bereits eingegangenen Zahlungen vom Vertragspartner werden zunaechst mit allen entstandenden Zinsen und Kosten verrechnet und dann mit den Programmkosten.

Aufgrund der hohen Nachfrage an unserem Therapieprogramm im CDTC, empfangen wir regelmäßig Reservierungen welche ein bis zwei Jahre in der Zukunft liegen. Trotz der Tatsache dass das CDTC sehr bemüht ist, den Preis auf demselben Niveau zu halten ist es nicht möglich Inflation und andere kostensteigernde Faktoren länger als ein Jahr im Voraus zu kalkulieren. Aus diesem Grund bitten wir um Ihr Verständnis, dass wenn sie eine Reservierung länger als ein Jahr im Voraus vornehmen, Sie eine Proforma-Rechnung mit einem Hinweis auf mögliche Inflation erhalten. CDTC sendet eine endgültige Rechnung innerhalb von 12 Monaten vor Beginn des reservierten Therapiezeitraumes

Artikel 10. Stornierung
Eine Stornierung einer bestaetigten Reservierung kann nur in schriftlicher Form erfolgen (Fax an das CDTC). Fuer die Stornierung einer bestaetigten Reservierung wird ein Betrag, der der Anzahlung entspricht, als Bearbeitungsgebuehr berrechnet. Alle weiteren Kosten, die CDTC durch eine medizinische Untersuchung entstanden sind (z.B. ein externer Arzt wurde hinzugezogen), gehen zu Lasten des Vertagspartners.

Delphin unterstuetzte Therapie @CDTC
Eine Stornierung innerhalb von 90 Tagen vor Beginn der Therapie ist nur aus medizinischen Gruenden bezogen auf den Teilnehmer moeglich. CDTC muss zusammen mit der schriftlichen Stornierung ein aerztliches Attest erhalten. Falls fuer eine Stornierung keine medizinischen Gruende vorliegen, hat das CDTC Anspruch auf die gesamten Kosten des Programms. Sobald wie moeglich wird CDTC den Teilnehmer fuer den naechstmoeglichen Therapiezeitraum einplanen.

Weitere CDTC Programme:
Eine Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Delphin unterstuetzten Therapie @CDTC (mit Ausnahme des Therapieprogrammes) ist nur aus medizinschen Gruenden moeglich. Falls fuer eine Stornierung keine medizinischen Gruende vorliegen, hat das CDTC Anspruch auf die gesamten Kosten des CDTC Programms. Sobald wie moeglich wird CDTC den Teilnehmer fuer das naechst moegliche CDTC Programm einplanen.

Artikel 11. Hoehere Gewalt
Diese allgemeinen Geschaeftsbedingungen deckt auch hoehere Gewalt ab- hoehere Gewalt im Sinne der Gesetze und der Rechtssprechnung von Curacao- alle Umstaende, die ausserhalb der Kontrolle jedes Einzelnen liegt, vorhersehbare und unvorhersehbare Umstaende, auf die CDTC keinen Einfluss hat und die dazu fuehren, dass CDTC nicht mehr seinen Pflichten nachkommen kann, wozu, aber nicht aussschliesslich schlechte Wetterverhaeltnisse, Krankheit des Teilnehmers, Flugzeugverspaetungen, familiaere Umstaende beim Teilnehmer usw. zaehlen.

CDTC hat das Recht sich auf hoehere Gewalt zu berufen, auch dann, wenn die Umstaende, die zur hoeheren Gewalt gefuehrt haben, durch Umstaende hervorgerufen wurden, die CDTC zugeschrieben werden koennen. Waehrend des Auftretens von hoeherer Gewalt sind CDTCs Verpflichtungen ausgesetzt.

Fuer den Fall, dass der Zeitraum, in dem CDTC seinen Pflichten nicht nachkommen kann, laenger ist als der Zeitraum, der fuer das Programm reserviert ist, koennen beide Parteien den Vertrag aufloesen.

Artikel 12. Neuterminierung/ Ausgleichssession/ Zahlungsrueckerstattung
Falls ein Programm abgesagt werden muss, wird das CDTC stets versuchen, den Teilnehmer zum schnellstmoeglichsten Zeitpunkt neu einzuplanen. Die Rueckerstattung (Teile) der Programmkosten wird nur in Form einer Ermaessigung bei einer folgenden Reservierung eines Programmes angeboten. Die Rueckerstattung wird pro rata parte vom Betrag des abgesagten Programmes berechnet und unterliegt dem Grund der Absage.

Fuer den Fall, dass ein Programm abgesagt werden muss, weil der Vertragspartner inkorrekte und/oder inkomplette Informationen uebermittelt hat, ist das CDTC nicht verpflichtet, eine Neuterminierung oder Zahlungsrueckerstattungen fuer die Programmkosten vorzunehmen.

Fuer den Fall, dass der Vertragspartner sich nicht wahrheitsgemaess und vollkommen daran gehalten hat, vollstaendige (medizinische) Informationen ueber den Teilnehmer zu uebermitteln, wird der Vertragspartner fuer alle zusaetzlichen Ausgaben des CDTCs zur Rechenschaft gezogen.

Falls nicht anders vereinbart vom CDTC und dem Vertragspartner, basiert die Delphin unterstuetzte Therapie @CDTC auf zehn (10) Therapieeinheiten. Falls eine Therapieeinheit abgesagt werden muss, wird das CDTC stets einen Plan fuer eine Ausgleichseinheit machen (maximal eine Ausgleichseinheit pro Tag). Zahlungsrueckerstattungen (Teile) der Programmkosten erfolgen nur in Form einer Ermaessigung bei einem folgenden Besuch des CDTCs und beschraenkt sich auf die Therapieeinheiten, die nicht nachgeholt werden konnten. Rueckerstattungen werden pro rata parte vom Betrag der abgesagten Einheiten berechnet, beschraenkt sich auf die in Rechnung gestellten Programmkosten fuer die Zeit, in der die Absage stattfand und unterliegen dem Grund fuer die Absage. Fuer den Fall, dass eine oder mehrere Einheiten abgesagt werden mussten, da der Vertragspartner inkorrekte und/oder inkomplette Informationen uebermittel hat, ist das CDTC nicht verpflichtet, Einheiten nachzuholen oder Teile der Programmkosten rueckzuerstatten.

Artikel 13. Geistiges Eigentum
Alle Daten/Informationen, die das CDTC zur Verfuegung stellt, wie z.B. Abschlussberichte, Empfehlungsschreiben, Foto- und Filmmaterial, Konzepte, Zeichnungen, Software, usw. sind ausschliesslich fuer den Gebrauch durch den Vertragspartner bestimmt. Ohne schriftliche Einverstaendniserklaerung des CDTC ist es nicht erlaubt, diese Daten/Informationen zu kopieren, zu veroeffentlichen, dritten Parteien zur Verfuegung zu stellen oder diese Daten/Informationen zu kommerziellen Zwecken zu nutzen. CDTC behaelt sich das Recht vor, die Daten/Informationen inklusive optisches Material fuer Forschung, Bildungs- und Werbezwecke zu benutzen, vorausgesetzt es wird anonym verwendet (es wird nicht der volle Name veroeffentlicht). CDTC wird immer eine schriftliche Einverstaendniserklaerung vom Vertragspartner einholen, wenn die o.g. Informationen anders als in der vereinbarten anonymen Art und Weise benutzt werden.

Artikel 14. Beilegung einer Streitigkeit und anwendbares Recht
Alle Vereinbarungen, die sich auf diese allgemeinen Geschaeftbedingungen beziehen liegen den Gesetzen von Curacao zugrunde. Streitigkeiten jeglicher Art werden beim zustaendigen Gericht auf Curacao eingereicht, ungeachtet des Rechts der Vertagspartner, ein Gueteverfahren in dringenden Faellen einzuleiten

Artikel 15. Ablage
Diese allgemeinen Geschaeftsbedingungen wurden beim Gericht der ersten Instanz, Willemstad, Curacao, eingereicht. Die neueste eingereichte Version beim Gericht der ersten Instanz ist stets anzuwenden.